Tiroler Lösung greift: Wolf in Osttirol zum Abschuss freigegeben

Dornauer: „Schutz der Bevölkerung und der hiesigen Almwirtschaft für SPÖ oberstes Gebot!“

Die Tiroler Landesregierung hat die erste Abschussverordnung nach der seit 1. April 2023 geltenden Tiroler Rechtslage für einen Wolf in Osttirol erlassen. Für LH-Stv. Dr. Georg Dornauer, Vorsitzender der SPÖ Tirol, Beweis dafür, dass die von ihm mitinitiierte Lösung des Problems der großen Beutegreifer im Februar-Landtag wirksam ist: „Außerdem ist das ein wichtiges Signal an die Tiroler Bevölkerung, die aktuell im Unterland etwa ob neuerlich registrierter Risse verunsichert ist. Ihr Schutz und der Schutz der hiesigen Almwirtschaft stehen für die SPÖ und für diese Landesregierung ganz oben. Wir halten damit ein, was wir den Tirolerinnen und Tirolern vor der Landtagswahl versprochen haben.“

In Tirol können Schad- und Risikowölfe künftig schnell und unbürokratisch per Verordnung zum Abschuss freigegeben werden. „Der Wolf gehört in die Wildnis, aber von alleine wird er dorthin leider nicht zurückkehren. Die über 30 Jahre alte FFH-Richtlinie der Europäischen Union hat ihren Zweck erfüllt, der Schutzstatus des Wolfs in der aktuellen Situation ist nicht mehr nachvollziehbar. Er muss tunlichst gesenkt werden, um ein professionelles Management dieses Problems gewährleisten zu können“, betont Dornauer abschließend einmal mehr.

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